Zu der geplanten „Spezialisierung für psychosomatische Medizin“ nehmen wir Stellung, wie diese künftige Regelung in der Allgemeinmedizin aussehen kann und welchen Stellenwert Psychosomatische Medizin in der Allgemeinmedizin in Weiter- und Fortbildung haben soll.

Folgende Aspekte sollten dabei eine Rolle spielen:
■ Aufwertung des Faches Allgemeinmedizin
■ Implementierung von Psychosomatischer Medizin in die Weiterbildung /Fortbildung in der Allgemeinmedizin
■ Weiterführung der PSY- Diplome als bisherige psychosomatische Zusatzqualifikation und Herstellung der Äquivalenz der Spezialisierungsqualifikation mit dem ÖÄK- Diplom für psychosomatische Medizin (PSY II)

Zusammenfassung:
■ Eine „Spezialisierung in psychosomatischer Medizin“ ist auch für Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin anzustreben, um besonders jungen Kolleginnen und Kollegen die Chance zu geben, sich nach der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin in einem Angestelltenverhältnis äquivalent zur PSY II Kompetenz zu qualifizieren
■ Die in der „Rahmen-SpezV §10(5) konzipierte Möglichkeit der Anstellung zum Spezialisierungserwerb in allgemeinmedizinischen Lehrpraxen (mit psychosomatischer und psychotherapeutischer Kompetenz) ist zu verwirklichen und zu nützen. Hier sollten niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin mit PSY III Kompetenz (äquivalent der ÖÄK-Lehrtherapeutenrichtlinie) als Spezialisierungsstätte anerkannt werden können.
■ Die Weiterführung der ÖÄK-PSY-Diplome berücksichtigt die langjährig bewährte, strukturiert auf einander aufbauende Möglichkeit des Kompetenzerwerbes in psychosozialer, psychosomatischer und psychotherapeutischer Medizin. Die Kompatibilität zwischen „ÖÄK-PSY- Diplomen“ und der „Spezialisierung in Psychosomatischer Medizin“ ist zu gewährleisten.
2.7.2016

Volltext:
Stellungnahme Spezialisierung in Psychosomatischer Medizin.pdf
Anhang: Änderungen Rasterzeugnis Entwurf Spezialisierung.pdf